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Amtliche Lagepläne der BauPrüfVO NRW im Raum Hörstel erstellen lassen

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen oder eine Grundstücksteilung vornehmen möchten, benötigen Sie verlässliche, amtliche Lagepläne – die unser Vermessungsbüro erstellt. Unsere Arbeit kombiniert höchste Vermessungsgenauigkeit mit fundierter Kenntnis der gesetzlichen Anforderungen.

So schaffen wir die Grundlage für eine reibungslose Abwicklung bei Behörden und im Bauprozess. Jetzt persönlich beraten lassen und Ihr Projekt auf den richtigen Weg bringen.

Unser Service: amtliche Lagepläne nach § 3, § 17 und § 18 der BauPrüfVO NRW

Wir bieten die komplette Erstellung und Bearbeitung amtlicher Lagepläne für alle gängigen bau- und vermessungsrechtlichen Anforderungen:

  • amtlicher Lageplan gemäß § 17 der BauPrüfVO NRW: Darstellung der aktuellen und geplanten Grundstücksgrenzen, Flächenangaben neuer Parzellen, Eintragung bestehender Bebauung sowie Hinweise auf Baulasten oder Wegerechte – für die rechtssichere Eintragung im Grundbuch
  • amtlicher Lageplan gemäß § 18 der BauPrüfVO NRW: präzise grafische Darstellung von Baulasten wie Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten, Abstandsflächenübernahmen oder Stellplatzverpflichtungen – millimetergenau dokumentiert für die Bauaufsichtsbehörde
  • ergänzende Darstellungen, zum Beispiel Grundstücksentwässerung, Außenanlagen, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Abstandsflächen
  • Erstellung auf Basis eigener, aktueller Vermessungsdaten mit moderner Messtechnologie (GNSS, Totalstation)
  • digitale Bereitstellung in Formaten, die mit CAD- und GIS-Systemen kompatibel sind.

Warum unser Vermessungsbüro der richtige Partner für die Erstellung amtlicher Lagepläne ist

  • Rechtssicherheit: Jeder Plan erfüllt die gesetzlichen Vorschriften und wird durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt.
  • Präzision: Modernste Messtechnik garantiert millimetergenaue Ergebnisse, auf die Sie sich verlassen können.
  • Termintreue: Wir arbeiten effizient und sorgen dafür, dass Sie Ihre Unterlagen fristgerecht einreichen können.
  • Behördenkompetenz: Dank unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bauämtern und Katasterbehörden läuft die Abstimmung reibungslos.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema amtliche Lagepläne

Was ist ein amtlicher Lageplan und wann brauche ich ihn?

Ein amtlicher Lageplan ist ein behördlich anerkanntes Dokument, das die Lage und Bebauung eines Grundstücks darstellt. Er ist zwingend erforderlich für Bauanträge, Grundstücksteilungen oder die Eintragung von Baulasten.

Worin unterscheiden sich § 3, § 17 und § 18?

§ 17 bezieht sich auf Lagepläne für Teilungsanträge, um Grundstücke im Grundbuch neu zu ordnen. § 18 betrifft Lagepläne zur Eintragung von Baulasten, beispielsweise Geh- oder Fahrrechten.

Wer darf einen amtlichen Lageplan erstellen?

Nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder die zuständige Katasterbehörde sind befugt, amtliche Lagepläne zu fertigen.

Wie lange dauert die Erstellung?

Die Dauer hängt vom Projektumfang ab. In der Regel sind die Pläne innerhalb weniger Wochen fertig, oft schneller bei dringenden Fristen.

In welchen Formaten erhalte ich die Unterlagen?

Wir liefern den Plan in gedruckter Form sowie digital in CAD- und GIS-kompatiblen Formaten.

Jetzt Kontakt aufnehmen.

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